Konzessionsabgabe reduzieren – Kosten optimieren

Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Ein wichtiger Bestandteil ist die sogenannte ‘Konzessionsabgabe‘. Sie fällt an, weil Netzbetreiber für den Bau Ihrer Versorgungsnetze öffentlichen Raum der Kommunen in Anspruch nehmen. Damit sie das dürfen, müssen sie im Gegenzug den Kommunen eine Konzessionsabgabe entrichten. Die Rechtsgrundlage dafür bildet die sogenannte Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Darin sind die Abgaben für Strom und Gas genau geregelt. Diese orientieren sich an der jeweiligen Einwohnerzahl einer Kommune. So fallen für Gemeinden unter 25.000 Einwohnern 1,32 Cent/kWh bei Strom an. In einer großen Stadt über 500.000 Einwohner erhöht sich die Summe bei Strom auf 2,39 Cent/kWh.

Normalerweise ist die Konzessionsabgabe eine feststehende Größe, die nicht zu beeinflussen ist. Aber es gibt eine Möglichkeit, die viele nicht kennen. Die KAV sieht für Standardvertragskunden eine Reduzierung der Abgabe vor. Sie zahlen demnach nur 0,11 ct/kW. Standardvertragskunde kann jeder Gewerbetreibende werden, der zum einen mindestens 30.000 kWh/HT-Bereich pro Jahr verbraucht und zum anderen in wenigstens zwei Monaten eine Höchstleistung von 30 kW erreicht.

Damit diese Werte genau ermittelt werden können, ist ein intelligenter Stromzähler notwendig. Damit können Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch unter 100.000 kWh – sogenannte Standardlastprofil- oder SLP-Kunden – ihre Leistungsspitzen messen und ihr Einsparpotenzial bei der Konzessionsabgabe ermitteln. Zu den SLP-Kunden zählen beispielsweise viele Friseurbetriebe, Gaststätten, Bäckereien mit einer Backstube, landwirtschaftliche Betriebe, u.a. Unsere Energieberater gehen dazu Ihre Stromverbrauchsdaten systematisch mit Ihnen durch und identifizieren Ihre Einsparpotentiale.

Man kann also mit uns bis zu 2,28 Cent/kWh sparen – einfach so!