KfW Förderung von 900 Euro für Ladestationen an Wohngebäuden

Ab dem 24.11.2020 ist es soweit, die Förderung von 900 Euro pro Ladestation an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden kann dann beantragt werden.

Wir freuen uns, dass die von uns angebotenen Wallboxen und Ladesäulen auf der Liste der geförderten Geräte stehen. Die Beantragung der Förderung muss vor der Bestellung der Ladegeräte und Beauftragung der Montage erfolgen. Nach Bestätigung des Antrages kann mit der Anschaffung begonnen werden. Nur einige wenige Voraussetzungen für das Programm sind zu erfüllen, dazu gehört die Versorgung der Ladestation mit Strom aus erneuerbaren Energien und die Begrenzung der Ladeleistung auf 11 kW. Auch die Errichtung von mehreren Ladestationen wird mit je 900 Euro pro Gerät gefördert. Wir bieten unseren Kunden gerne förderfähige Ladestationen an und beraten Sie bei der weiteren Durchführung des Aufbaus. 

Antrag stellen ab 24.11.2020

Den Antrag können Sie ab 24.11.2020 stellen. Ihre Förderung bean­tragen Sie, bevor Sie Ihre Lade­station (z. B. Wallbox) bestellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der KfW-Seite zum Thema: https://www.kfw.de/s/deiBGYew